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Die Beratungsfelder

ALLGEMEINE PRÄVENTIONSBERATUNG

  • Erstellung eines unternehmensbezogenen
    Compliance-Konzeptes mit dem Ziel, die Rechts-
    befolgung im Unternehmen sicherzustellen, und
    zwar insbesondere in den Compliance-Bereichen:
    - Wirtschaftsstrafrecht
    - Kartellrecht
    - Gesellschafts- /Kapitalmarktrecht
    - Informationstechnologie
    - Umweltschutz

  • Erfassung des Ist-Zustandes:
    - Identifikation der Risikobereiche
    - Organisations-, Ablauf- und Geschäftsverteilungspläne, Verhaltens-Kodizes u. deren tatsächliche Handhabung
    - vorhandene Mechanismen zur Risikofrüher-
    kennung und deren Umsetzung
    - Organisation von Ein- und Verkauf unter
    Compliance-Gesichtspunkten
    - Risikofaktoren beim Personal
    - Berater-, Agenten- und ähnliche Verträge

  • Lage- und Bedarfsanalyse auf der Grundlage des Ist-Zustandes
    - gemeinsam mit der Unternehmensleitung -

  • Festlegung eines Maßnahmeplans
    - gemeinsam mit der Unternehmensleitung -

  • Anlassunabhängige "Notfallplanung"

PRÄVENTIONSBERATUNG IN EINZEL-
BEREICHEN DES UNTERNEHMENS

- nach Vorgabe des Mandanten –

BERATUNG BEI "ANFANGSVERDACHT" BZW. NACH SCHADENSEINTRITT

  • Überprüfung der einschl. Geschäftvorgänge
    • Datenanalysen
    • Anhörung von Mitarbeitern, ggf. externen Auskunftspersonen
    - in engster Abstimmung mit der Unterneh-
    mensleitung -


  • Sofort-Maßnahmen bei Erhärtung des Anfangsverdachts:
    - Beweissicherung: Sicherstellung von Geschäftsunterlagen und Daten
    - Ermittlung des materiellen und Einschätzung des in Betracht kommenden immateriellen Schadens
    - Personalentscheidung (Freistellung/Kündigung)

  • Entscheidung über das weitere Vorgehen: "interne" Lösung oder Einschaltung der Ermittlungsbehörden/ gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz

KOMMUNIKATIONS-MANAGEMENT
• Analyse und konzeptionelle Entwicklung
• Erarbeitung der strategischen Vorgehensweise
• Umsetzung integrierter Kommunikations-Konzepte
• Informations-Management nach innen und außen

OMBUDSMANN
Geschäftsführender Partner Christoph Kulenkampff
steht als ehemaliger Generalstaatsanwalt bevorzugt
für die Funktion des externen Ombudsmanns zur
Verfügung.